AGB

Allgemein:
Aufträge werden von uns ausschließlich auf Grund der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durchgeführt. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller diese Bedingungen. Für Fälle, die in unseren Verkaufsbedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die „Bedingungen für die Ausführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen“ des Fachverbandes der KFZ-Industrie Österreichs. Auf Bestellungen vorgedruckte Einkaufsbedingungen gelten erst dann als anerkannt, wenn dies schriftlich von uns bestätigt wird.

Preise:
Wir behalten uns jedes Recht zur Änderung der Preise, sowie unseres Programmes ohne Vorankündigung vor. Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung geltenden Preise. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Verpackung. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Empfängers. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, die Preise sind nicht kartelliert. Alle Preise sind ohne Mehrwertsteuer.

Zahlung:
Die von uns gelieferten Waren bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus den laufenden Geschäftsbedingungen mit Ihnen zustehenden Forderungen, unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung treten Sie die Forderungen gegenüber dem Abnehmer an uns ab. Die Bezahlung unserer Waren und Leistungen hat bei der Übergabe bar zu erfolgen (Sondervereinbarungen ausgenommen). Die Zahlungsbedingungen sind auf den Rechnungen ersichtlich. Verzugszinsen betragen 5% über den jeweiligen Bankzinsfuß. Gebühr für eingeschriebene Mahnungen, Anwaltskosten und Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferung:
Beanstandungen müssen sofort nach Erhalt, bzw. bis 12.00 Uhr am selben Tag gemeldet werden. Spätere Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden, da sonst der Regressanspuch gegenüber den Transportunternehmen verfällt. Lieferfristen gelten stets als unverbindlich. Sollte der uns zur Reparatur übergebene Gegenstand nach dreimaliger schriftlicher Verständigung nicht abgeholt werden, behalten wir uns das Recht der Verschrottung vor. Wegen Forderungen aus dem Reparaturauftrag einschließlich gemachten Aufwand und verursachten Schaden steht uns ein Zurückhaltungsrecht zu. Bei Fehlbestellungen wird eine Manipulationsgebühr von € 10,– verrechnet. Für Waren, die innerhalb von 10 Tagen ab Lieferdatum retourniert werden, wird keine Wiedereinlagerungsgebühr verrechnet. Danach werden 15% Wiedereinlagerungsgebühr verrechnet. Die Ware muss mit LS oder Rechnungskopie in Originalverpackung retourniert werden. Sollte Produkte neu verpackt werden müssen werden € 5,– pro Neuverpackung belastet. Bereits eingebaute oder benutze Ware wird nicht zurück genommen. Sollten Transportkosten entstanden sein, sind diese vom Kunden zu tragen. Sonderbestellungen können nur nach Vereinbarung retourniert werden. Rücksendungen von mehr als 12 Monate nach Lieferscheindatum werden nicht akzeptiert. Wird ein Tauschkühler geliefert, muss der Altkühler frei zurückgesandt werden, wobei Wasserkästen und Seitenteile nicht beschädigt sein dürfen. Sollte kein Altteil retourniert werden wird ein Neuteil verrechnet.

Gewährleistung:
Für Neu und Servicekühler leisten wir 12 Monate Gewährleistung. Für Reparaturen wird keine Gewährleistung übernommen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Die Garantiepflicht/Gewährleistung erlischt, wenn das Objekt von anderer Seite verändert oder repariert wird. Eine Haftung für Sachschäden durch Produktfehler die der Gewerbetreibende erleidet ist ausgeschlossen. Der Gewerbetreibende hat im Falle der Weiterveräußerung der Produkte allfällige Ersatzansprüche seiner Abnehmer in entsprechender Weise zu beschränken. Unterlässt er dies so hat der Gewerbetreibende uns gegenüber solchen Ansprüchen Dritter freizustellen und schad- und klaglos zu halten.

Kompressoren:
Auf Tauschkompressoren und Neukompressoren leisten wir 12 Monate Gewährleistung. Wird ein Tauschkompressor geliefert, muss der Altteil frei zurückgesandt werden. Sollte kein Altteil zurückgesandt werden wird ein Einsatz je nach Neuwert verrechnet. Bei einem Altteil muss sich die Welle unbedingt leicht drehen lassen. Die Welle darf nicht eingelaufen sein. Die Kompressorkupplung muss komplett sein. Der Altkompressor darf nicht zerlegt sein. Eventuell anfallende Folgekosten inklusive Aus- und Einbaukosten werden nur in der Höhe bis maximal E 110.- ersetzt. Um die Gewährleistung bei Tausch und Neukompressoren nicht zu verlieren müssen unbedingt die nachstehenden Punkte erfüllt werden, bzw. die beigelegte Montageanleitung beachtet werden!

• Die Ursache des Defektes am alten Kompressor muss festgestellt und beseitigt werden!
• Die Ölmenge im Kompressor muss kontrolliert werden! (Im Zweifel ablassen und neu füllen)
• Klimaanlagen müssen gespült werden.

Es müssen geeignete Geräte und Mittel verwendet werden. Kondensator, Verdampfer und angeschlossene Schläuche müssen innen komplett von Rückst.nden, Abrieb und Altöl befreit sein. Kompressor, Trockner, Expansionsventil dürfen nicht gespült werden.

• Der Filter-Trockner muss ersetzt werden! (Im Garantiefall muss der Austausch von Teilen mit einer Werkstattrechnung nachgewiesen werden)
• Expansionsventil auf Verschmutzung prüfen.

Im Zweifelsfall erneuern.

• Kompressor immer auf eventuelle Transportschäden prüfen. Abstand zwischen Riemenscheibe und Mitnehmer kontrollieren. (0,4 bis 0,6 mm)
• Nach dem .lfüllen die Kompressorwelle an der Mitnehmerscheibe mindestens 10mal mit der Hand durchdrehen um das im Kompressionsraum befindliche Öl aus den Zylindern zu befördern. Damit werden Flüssigkeitsschl.ge verhindert.
• Evakuieren mindestens 30 Minuten lang. Wenn mit Spülflüssigkeit gespült wurde mindestens 60 Minuten lang.
• Anlage korrekt füllen und auf keinen Fall überfüllen.
• Anlage bei Lehrlaufdrehzahl 10mal ein und sofort wieder ausschalten um eventuelle Ansammlungen von Öl oder Kältemittel aufzulösen.
• Nach Inbetriebnahme unbedingt Hochdruck/Niederdruck und Lüfterfunktion prüfen.
• Reklamationen an Kompressoren können nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen inklusive Garantieformular eingesendet werden.

Garantieformular finden sie unter www.k-center.at.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für beide Beteiligten gilt als Erfüllungsort für die Lieferung, auch bei Verkäufen franko Bestimmungsstation, der Versandort. Erfüllungsort für die Zahlung, auch für Ansprüche aus Wechseln, ist der Sitz unserer Firma in Graz. Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung des Geschäftsabschlusses unterwerfen sich beide Teile dem zuständigen Gericht in Graz.

Vorbehalt:
Alle Rechte vorbehalten. Katalog, Preisliste, Webinhalte oder Teile davon dürfen auf keine Weise, ohne unsere schriftliche Erlaubnis kopiert werden. Eventuelle Schreib- und Druckfehler vorbehalten. Alle Originalnummern im Katalog sind nur als Anleitung und zu Vergleichszwecken angeführt. Wir sind nicht verantwortlich für fehlerhafte Bestellungen basierend auf Originalnummern.